Kunst          und        Technik                                                                      

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AGB              KONTAKT                      REFERENZEN                    VERMIETUNG                 LINKS                 STARTSEITE


Allgemeines
 
Diese AGB gelten für alle Verträge mit Kunden. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit 
ausdrücklich widersprochen. Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Daten-Schutzgesetz gespeichert. Der 
Lieferant behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebotes vorzunehmen.
 
Vertragsabschluß
 
Angebote des Lieferanten sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden bei 
Order des Kunden erst mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten, spätestens mit der Ausführung der Lieferung 
oder Leistung geschlossen.
 
Preise
 
Preise des Lieferanten verstehen sich, soweit nicht anders angegeben , in Euro, Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es
kommen die am Tag der Order gültigen Preise zu Abrechnung. Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager 
Dresden bzw. Lager Medingen. Kosten für Transport und Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden.
 
Lieferung
 
Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware ab Lager Dresden  bzw. Lager Medingen (Erfüllungsorte). Die Kosten der Abnahme 
und Versendung der Ware nach einem anderen als dem Erfüllungsort, trägt grundsätzlich der Kunde. Die Wahl der Versandart hat der
Kunde. Handelt es sich jedoch um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht (z.B. Pyrotechnik), 
ist der Lieferer befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Kunden davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom 
Kunden mit der Order nicht ausdrücklich bestimmt, so trifft die Entscheidung der erforderlichen Versandart der Lieferant.
 
Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material-, Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. gehören, hat der Lieferant die entstehenden Liefer - und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Sollten diese Liefer- und Leistungsverzögerungen zu einer Überschreitung der Lieferfrist von mehr als 4 Wochen führen, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Lieferanten, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Lieferant ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Lieferanten und dem Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist an dem Transporteur verantwortlich. Eine Verspätete Meldung bewirkt  die Ablehnung von Ersatzansprüchen. Der Lieferer übernimmt auf Wunsch des Kunden die weitere Schadensabwicklung mit dem Transporteur.
Wird die Ware außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht, so hat der Kunde die Verpflichtung, die Ware allen rechtlichen Vorschriften für das entsprechende Land, z.B. in Bezug auf Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation, Kennzeichnung und Einsatzzwecke anzupassen.
 
Versicherung 
 
Die Mietsache ist nicht versichert, es wird dem Mieter empfohlen, zu seinen Lasten eine entsprechende Versicherung zum 
Wiederbeschaffungswert abzuschließen.  
 
Gewährleistung / Schadensersatz
 
Die Geräte werden in technisch einwandfreiem, geprüftem Zustand bereitgestellt. Jeweils erforderliches und/oder angefordertes Zubehör 
wird beigepackt. Der Mieter hat Gelegenheit dies bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs zu überprüfen. Der Vermieter haftet für den
funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Der Vermieter haftet im Falle von verspäteter
oder nicht erbrachter Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Sach-, Personen- oder 
Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung
für Schäden bei Überschreitung zulässiger Lautstärken wird ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch
gegenüber Dritten. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und 
evtl. Schäden gering zu halten. Etwaige Mängel der Mietgeräte sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist dann 
Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen.
Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.
Der Mieter kommt für entstandene Kosten bei Beschädigung oder Verlust des Mietgegenstandes auf. Lampenschäden werden bei defekter Rückgabe dem Mieter zum Selbstkostenpreis berechnet.
Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Hat der Mieter die Mietsache
bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. Wird die 
Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter die dem 
Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
 
Zahlungsbedingungen
 
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Barzahlung oder Nachnahme. Rechnungen sind
für den Lieferer in spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst, oder wurde 
das vereinbarte Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen – auch Rückstandsauflösungen- nur gegen 
Nachnahme/Barzahlung. 
 
 Mängelansprüche
 
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Bei Ware, die nicht neu ist, verkürzt sich die Mängelhaftung auf 1 Jahr. Soweit der 
Kunde Lieferung einer neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet der Rechte des Lieferanten auf Rückgewähr der
mangelhaften Sache und Wertersatz verpflichtet, für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten. Soweit der 
Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einem
Nutzungsabschlag in folgender Höhe aus:
Bei einer Nutzungsdauer
von mehr als 14 Tagen 10% des Verkaufswerts
von mehr als 1 Monat 20% des Verkaufswerts
 
Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt 
werden. Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der Transporteur. Schadensersatzansprüche, insbesondere 
der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind aber ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzung des Lieferanten, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie dann nicht, wenn der Schaden auf
einen Umstand beruht, für den der Lieferer eine Garantie für die Beschaffenheit oder Herstellung der Ware übernommen hat.
Bei Rücksendung von Waren, werden dem Kunden die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte
Mangel nicht bestätigt. Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden 
gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser 
ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird.
Der Lieferer weist ausdrücklich auf die für die Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. Bühnen 
geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für Sachverständigenabnahme der Ware hin. Diese sind vom Kunden
unbedingt zu beachten. Der Kunde verpflichte sich hiermit, sich über diese Sicherheitrichtlinien und Vorschriften zu informieren, sowie 
Montage, Installation und Abnahme der Ware gem. den geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften vorzunehmen. Der Kunde
verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften mitzuteilen, sowie die für die Montage,
Installation und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen. 
 
                                                              
Eigentumsvorbehalt
 
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen des Lieferanten 
durch den Kunden, bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim Lieferer. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, 
auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem 
Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an den Lieferer ab.
Auf Verlangen des Lieferanten hat der Kunde dem Lieferer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern 
die Abtretung offenzulegen. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann Strafrechtliche 
Folgen haben.
 
Allgemeine Mietbedingungen:
 
für die Bereiche Vermietung und Dienstleistung
 
Allgemeines
 
Die folgenden allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil sowohl aller Mietverträge als auch Mietangebote und finden in ihrer jeweils
gültigen Form ebenso für alle künftigen Verträge mit dem Vermieter Anwendung. Von diesen allgemeinen Mietbedingungen abweichende
Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des 
Mieters werden ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich 
als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag bzw. eine Beauftragung für Arbeiten als Techniker kommt erst durch eine Auftragsbestätigung 
oder durch Überlassung des Mietgegenstandes durch den Vermieter zustande.
 
Mietgegenstand / Leistungen
 
Gegenstand des Mietvertrags sind die in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen oder 
Beauftragungen für Arbeiten als Techniker. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, 
andere Geräte zu ersetzen.
 
Mietzeit und Mietgebühr
 
Die Mietzeit wird nach Tagen (12 Uhr bis 12 Uhr folgender Tag) oder Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die 
Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Die Mietzeit beginnt dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager des Vermieters und endet
bis zum im Auftrag oder Lieferschein vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte
beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nach berechnet. Von einer 
Verlängerungsabsicht der vereinbarten Mietzeit muss der Mieter den Vermieter ohne schuldhaftes Zögern in Kenntnis setzen. Die 
Mietgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt 
wurden. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben ab Lager des Vermieters. Eine vorzeitige Rückgabe der 
Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. Der Vermieter ist als Kleinstunternehmer nicht Mehrwertsteuerpflichtig.
 
Zahlungsbedingungen
 
Grundsätzlich ist die Mietgebühr bei Herausgabe der Mietsache an den Vermieter fällig. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne
Abzug zahlbar. Bei längerer Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen. Der Vermieter ist berechtigt, 
eine Kaution und Vorkasse nach seiner Wahl vom Mieter zu verlangen. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere
Erinnerung ein. Der Importeur hat dafür Sorge zu tragen dass die Ware, bevor sie im Importland in den Verkehr gebracht wird, von
ihm und auf seine Kosten nach Maßgabe der technischen und rechtlichen Anforderungen des Importlandes modifiziert und angepasst
wird. Hierzu muss sich der Importeur über nationale Abweichungen sowie zusätzliche, nationale Normen und Sicherheitsvorschriften
informieren, diese einhalten und seine Kunden über diese Auflagen informieren
 
 
Versand und Gefahrenübergang / Lieferung
 
Der Versand / Transport der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem vom Vermieter gewählten Versandweg, es sei denn, 
der Mieter schreibt eine bestimmte Versandart ausdrücklich vor. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen 
Transportversicherung gehen zu seinen Lasten. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder sobald der Vermieter die 
Sache dem Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitigerLiefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des 
Miettermins aus Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat, unmöglich, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu 
vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, 
Betriebsstörungen, etc. berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom 
Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben
 
 
 Gebrauch der Mietsache
 
Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Alle Obliegenheiten, die mit dem
Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Die Wartungs-, Pflege- und 
Gebrauchsempfehlung des Vermieters sind zu befolgen. Der Mieter bestätigt, mit dem ordnungsgemäßem Gebrauch der 
Mietsache vertraut zu sein. Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten 
(z.B.Unfallverhütungsvorschriften, Berufgenossenschaftliche Verordnungen, Versammlungsstättenverordnung etc.)
Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände
gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht erlaubt. Der Mieter hat die 
Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. 
Die am Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen
nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die
jederzeitige Überprüfung der Geräte. Der Verkauf sowie die Verpfändung ist untersagt. Von der Pfändung,
durch Inanspruchnahme Dritter oder bei Verlust ist der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 
Anfallende Interventionskosten trägt der Mieter.
 
Haftung des Mieters
 
Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Feuer- und
Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der 
Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen 
Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der 
Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Mietpreis zu erstatten. Bei 
Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen und deren
sofortige Rückgabe zu verlangen. Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums der Rechnungen von mehr als 5 Tagen
ist der Vermieter berechtigt, vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder 
ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
 
Rückgabe der Mietsache
 
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter 
zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 
Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer 
Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die Instandhaltung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu
entrichten. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er 
die vom Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an. Mit der Rücknahme der Mietsache bestätigt der Vermieter nicht, dass
diese mängelfrei übergeben worden ist. Der Vermieter behält sich eine eingehende  Prüfung innerhalb zwei Kalendertagen vor.
 
Stornierung
 
Bei Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag, gleich aus welchem Grund, kann der Vermieter ohne Nachweis eines 
Schadens als Stornierungskosten den vereinbarten Mietpreis fordern, bei frühzeitiger Stornierung ermäßigen sich
diese wie folgt:
 
                                            
bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises
bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
 
 
Teilnichtigkeit
 
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anlässlich des Vertragsschlusses getroffenen sonstigen Vereinbarung 
unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
tritt eine dem Sinn der Bestimmung am Nächsten liegende.
Änderung dieser AGB bedürfen der Schriftform.
 
Gerichtsstand
 
Erfüllungsort ist Dresden. Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig, Dresden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.