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Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Verträge mit Kunden. Entgegenstehenden
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit
ausdrücklich
widersprochen. Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem
Daten-Schutzgesetz gespeichert. Der
Lieferant behält sich das Recht vor,
jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebotes vorzunehmen.
Vertragsabschluß
Angebote des Lieferanten sind, sofern schriftlich nicht
anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden
bei
Order des Kunden erst mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung
des Lieferanten, spätestens mit der Ausführung der Lieferung
oder Leistung
geschlossen.
Preise
Preise des Lieferanten verstehen sich, soweit nicht anders angegeben
, in Euro, Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es
kommen die
am Tag der Order gültigen Preise zu Abrechnung. Sämtliche Preise verstehen
sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager
Dresden bzw. Lager Medingen.
Kosten für Transport und Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware ab Lager
Dresden bzw. Lager Medingen
(Erfüllungsorte). Die Kosten der Abnahme
und Versendung der Ware nach einem
anderen als dem Erfüllungsort, trägt grundsätzlich der Kunde. Die Wahl der
Versandart hat der
Kunde. Handelt es sich jedoch um Ware, die aufgrund ihrer
Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht (z.B. Pyrotechnik),
ist
der Lieferer befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Kunden
davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom
Kunden mit der Order nicht
ausdrücklich bestimmt, so trifft die Entscheidung der erforderlichen Versandart
der Lieferant.
Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material-,
Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen
usw. gehören, hat der Lieferant die entstehenden Liefer - und
Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Sollten diese Liefer- und
Leistungsverzögerungen zu einer Überschreitung der Lieferfrist von mehr als 4
Wochen führen, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung
berechtigt,
hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils durch
schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen
sind in jedem Fall ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Pflichtverletzung des Lieferanten, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Der Lieferant ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt. Der Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand nach einem anderen Ort
als dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und
etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Lieferanten und dem Transporteur
zu melden. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist an dem
Transporteur verantwortlich. Eine Verspätete Meldung bewirkt die
Ablehnung von Ersatzansprüchen. Der Lieferer übernimmt auf Wunsch des Kunden
die weitere Schadensabwicklung mit dem Transporteur.
Wird die Ware außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik
Deutschland in Verkehr gebracht, so hat der Kunde die Verpflichtung, die Ware
allen rechtlichen Vorschriften für das entsprechende Land, z.B. in Bezug auf
Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation, Kennzeichnung und Einsatzzwecke
anzupassen.
Versicherung
Die Mietsache ist nicht versichert, es wird dem Mieter
empfohlen, zu seinen Lasten eine entsprechende Versicherung zum
Wiederbeschaffungswert abzuschließen.
Gewährleistung / Schadensersatz
Die Geräte werden in technisch einwandfreiem, geprüftem
Zustand bereitgestellt. Jeweils erforderliches und/oder angefordertes Zubehör
wird beigepackt. Der Mieter hat Gelegenheit dies bis zum Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs zu überprüfen. Der Vermieter haftet für den
funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs. Der Vermieter haftet im Falle von verspäteter
oder nicht
erbrachter Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung
des Vermieters für Sach-, Personen- oder
Vermögensschäden, die sich aus dem
Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Eine Haftung
für Schäden bei Überschreitung zulässiger Lautstärken wird
ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch
gegenüber Dritten. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden
Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und
evtl. Schäden
gering zu halten. Etwaige Mängel der Mietgeräte sind dem Vermieter unverzüglich
anzuzeigen. Dem Vermieter ist dann
Gelegenheit zu geben, den Mangel an den
Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu
stellen.
Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden,
ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den
Vermieter zu benachrichtigen.
Der Mieter kommt für entstandene Kosten bei Beschädigung oder
Verlust des Mietgegenstandes auf. Lampenschäden werden bei
defekter Rückgabe dem
Mieter zum Selbstkostenpreis berechnet.
Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels,
tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Hat der Mieter die Mietsache
bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel
an der Mietsache ausgeschlossen. Wird die
Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht
und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter die dem
Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder
Lieferung der Ware gegen Barzahlung oder Nachnahme. Rechnungen sind
für den
Lieferer in spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrift
oder ein Scheck nicht eingelöst, oder wurde
das vereinbarte Kundenkreditlimit
überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen – auch Rückstandsauflösungen-
nur gegen
Nachnahme/Barzahlung.
Mängelansprüche
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Bei Ware,
die nicht neu ist, verkürzt sich die Mängelhaftung auf 1 Jahr. Soweit der
Kunde
Lieferung einer neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet der
Rechte des Lieferanten auf Rückgewähr der
mangelhaften Sache und Wertersatz
verpflichtet, für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten.
Soweit der
Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere
Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einem
Nutzungsabschlag in
folgender Höhe aus:
Bei einer Nutzungsdauer
von mehr als 14 Tagen 10% des Verkaufswerts
von mehr als 1 Monat 20% des Verkaufswerts
Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung,
verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt
werden.
Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der
Transporteur. Schadensersatzansprüche, insbesondere
der Ersatz von
Mangelfolgeschäden sind aber ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt
nicht für vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzung des Lieferanten,
seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie dann nicht, wenn der Schaden auf
einen Umstand beruht, für den der Lieferer eine Garantie für die Beschaffenheit
oder Herstellung der Ware übernommen hat.
Bei Rücksendung von Waren, werden dem Kunden die
entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte
Mangel
nicht bestätigt. Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die
Mängelansprüche nicht bestehen, werden
gegen Berechnung des anfallenden
Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt.
Dieser
ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht
durchgeführt wird.
Der Lieferer weist ausdrücklich auf die für die Montage und
Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. Bühnen
geltenden
besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für Sachverständigenabnahme
der Ware hin. Diese sind vom Kunden
unbedingt zu beachten. Der Kunde
verpflichte sich hiermit, sich über diese Sicherheitrichtlinien und
Vorschriften zu informieren, sowie
Montage, Installation und Abnahme der Ware
gem. den geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften vorzunehmen. Der
Kunde
verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien
und Vorschriften mitzuteilen, sowie die für die Montage,
Installation und
Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern
aufzuerlegen.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter
erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen des
Lieferanten
durch den Kunden, bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim
Lieferer. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware,
auch im Falle
der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Kunde
tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem
Weiterverkauf der Vorbehaltsware,
auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an
den Lieferer ab.
Auf Verlangen des Lieferanten hat der Kunde dem Lieferer die
Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern
die Abtretung
offenzulegen. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware
ist untersagt und kann Strafrechtliche
Folgen haben.
Allgemeine
Mietbedingungen:
für die Bereiche
Vermietung und Dienstleistung
Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil
sowohl aller Mietverträge als auch Mietangebote und finden in ihrer jeweils
gültigen Form ebenso für alle künftigen Verträge mit dem Vermieter Anwendung.
Von diesen allgemeinen Mietbedingungen abweichende
Vereinbarungen bedürfen der
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen
des
Mieters werden ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen. Die Angebote
des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich
als verbindlich
bezeichnet sind. Der Mietvertrag bzw. eine Beauftragung für Arbeiten als
Techniker kommt erst durch eine Auftragsbestätigung
oder durch Überlassung des
Mietgegenstandes durch den Vermieter zustande.
Mietgegenstand /
Leistungen
Gegenstand des Mietvertrags sind die in der
Auftragsbestätigung oder im Lieferschein aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen
oder
Beauftragungen für Arbeiten als Techniker. Der Vermieter behält sich das
Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche,
andere Geräte zu
ersetzen.
Mietzeit und
Mietgebühr
Die Mietzeit wird nach Tagen (12 Uhr bis 12 Uhr folgender
Tag) oder Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die
Mindestmietzeit
beträgt einen Tag. Die Mietzeit beginnt dem Zeitpunkt der Auslieferung vom
Lager des Vermieters und endet
bis zum im Auftrag oder Lieferschein
vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager. Verzögert sich das
Eintreffen der Geräte
beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit
hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nach berechnet. Von einer
Verlängerungsabsicht der vereinbarten Mietzeit muss der Mieter den Vermieter
ohne schuldhaftes Zögern in Kenntnis setzen. Die
Mietgebühr richtet sich nach
der jeweils gültigen Preisliste und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die
Geräte tatsächlich benutzt
wurden. Falls nicht anders vereinbart, verstehen
sich alle Preisangaben ab Lager des Vermieters. Eine vorzeitige Rückgabe der
Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. Der Vermieter ist als
Kleinstunternehmer nicht Mehrwertsteuerpflichtig.
Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich ist die Mietgebühr bei Herausgabe der
Mietsache an den Vermieter fällig. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne
Abzug zahlbar. Bei längerer Mietdauer ist der Vermieter berechtigt,
Zwischenrechnungen zu stellen. Der Vermieter ist berechtigt,
eine Kaution und
Vorkasse nach seiner Wahl vom Mieter zu verlangen. Verzug tritt nach dem
Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere
Erinnerung ein. Der Importeur hat dafür
Sorge zu tragen dass die Ware, bevor sie im Importland in den Verkehr gebracht
wird, von
ihm und auf seine Kosten nach Maßgabe der technischen und rechtlichen
Anforderungen des Importlandes modifiziert und angepasst
wird. Hierzu muss sich
der Importeur über nationale Abweichungen sowie zusätzliche, nationale Normen
und Sicherheitsvorschriften
informieren, diese einhalten und seine Kunden über
diese Auflagen informieren
Versand und
Gefahrenübergang / Lieferung
Der Versand / Transport der Geräte erfolgt auf Kosten des
Mieters auf dem vom Vermieter gewählten Versandweg, es sei denn,
der Mieter
schreibt eine bestimmte Versandart ausdrücklich vor. Die Kosten einer auf
Wunsch des Mieters abgeschlossenen
Transportversicherung gehen zu seinen Lasten.
Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder sobald der Vermieter die
Sache
dem Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben
hat
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem
Vorbehalt rechtzeitigerLiefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des
Miettermins aus
Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat, unmöglich, kann der Mieter vom
Vertrag zurücktreten.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist
ausgeschlossen. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu
vertretende
Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B.
Streik, Aussperrung, Unfallschaden,
Betriebsstörungen, etc. berechtigen den
Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom
Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der
Verhinderung hinauszuschieben
Gebrauch der Mietsache
Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und
zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Alle Obliegenheiten, die mit dem
Besitz,
Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Die
Wartungs-, Pflege- und
Gebrauchsempfehlung des Vermieters sind zu befolgen. Der
Mieter bestätigt, mit dem ordnungsgemäßem Gebrauch der
Mietsache vertraut zu
sein. Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu
beachten
(z.B.Unfallverhütungsvorschriften, Berufgenossenschaftliche
Verordnungen, Versammlungsstättenverordnung etc.)
Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum des
Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände
gegen Verlust und
Beschädigung zu sichern. Eine
Untervermietung der Geräte ist nicht erlaubt. Der Mieter hat die
Geräte in
seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten
Einsatzorten zu verwenden.
Die am Mietgegenstand angebrachten Seriennummern,
Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen
nicht entfernt, verdeckt
oder in irgendeiner Weise entstellt werden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter
die
jederzeitige Überprüfung der Geräte. Der Verkauf sowie die Verpfändung ist
untersagt. Von der Pfändung,
durch Inanspruchnahme Dritter oder bei Verlust ist
der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Anfallende Interventionskosten
trägt der Mieter.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl,
verursachte Defekte, Transportschäden, Feuer- und
Wasserschäden, fehlerhafte
Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während
der
Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen.
Auch den Schaden der zufälligen
Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer
Gewalt trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der
Mieter ungeachtet
des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Mietpreis zu
erstatten. Bei
Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere
Benutzung der Mietsache zu untersagen und deren
sofortige Rückgabe zu
verlangen. Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums der Rechnungen von mehr als
5 Tagen
ist der Vermieter berechtigt, vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen
in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank zu
berechnen. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen
oder
ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist.
Rückgabe der
Mietsache
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte
nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter
zurückzugeben. Bei
verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter jeden daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen.
Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand
zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer
Schadensersatzansprüche dem
Vermieter für die Zeit, die für die Instandhaltung erforderlich ist, den vollen
Mietpreis zu
entrichten. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der
Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er
die vom Vermieter
erstellte Bestandsaufnahme an. Mit der Rücknahme der Mietsache bestätigt der
Vermieter nicht, dass
diese mängelfrei übergeben worden ist. Der Vermieter
behält sich eine eingehende Prüfung
innerhalb zwei Kalendertagen vor.
Stornierung
Bei Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag, gleich aus
welchem Grund, kann der Vermieter ohne Nachweis eines
Schadens als Stornierungskosten
den vereinbarten Mietpreis fordern, bei frühzeitiger Stornierung ermäßigen sich
diese wie folgt:
bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises
bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen
anlässlich des Vertragsschlusses getroffenen sonstigen Vereinbarung
unwirksam
sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung
tritt eine dem Sinn der Bestimmung am
Nächsten liegende.
Änderung dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Dresden. Gerichtsstand ist soweit
gesetzlich zulässig, Dresden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.